FAQ
Bei der Umsetzung der Chancengleichheit in der Bildung ist der Nachteilsausgleich (NTA) ein wichtiges Instrument. Dabei k?nnen Studien- und Pr¨¹fungsbedingungen angepasst werden, ohne dass jedoch die Lern- oder Pr¨¹fungsinhalte ver?ndert werden.
Die folgenden Antworten auf h?ufig gestellte Fragen zum Thema Nachteilsausgleich geben Ihnen Einsicht in den Prozess und den Umgang mit dem Instrument Nachteilsausgleich an der ETH.
Unter einem Nachteilsausgleich sind spezifische Massnahmen zu verstehen, die zum Ziel haben, bestehende studien- und pr¨¹fungsrelevante Erschwernisse zu kompensieren. Die studiengangsspezifischen Anforderungen an das Studium bzw. an Pr¨¹fungen werden nicht ver?ndert. Die Massnahmen m¨¹ssen verh?ltnism?ssig sein und werden schriftlich festgehalten sowie zeitlich definiert. Nachteilsausgleiche d¨¹rfen zu keiner qualitativen Reduktion der Bildungsziele eines Studiengangs f¨¹hren.
Ja, bitte beachten Sie dazu unsere Checkliste ?rztliches Zeugnis.
DownloadCheckliste Arztzeugnis (PDF, 140 KB)vertical_align_bottom
Ja, bitte wenden Sie sich an die Beratungsstelle Studium und Behinderung f¨¹r eine Terminvereinbarung.
DownloadCheckliste Beratungsgespr?ch (PDF, 117 KB)vertical_align_bottom
Sie m¨¹ssen unser Antragsformular und ein aktuelles ?rztliches Zeugnis/Gutachten einreichen.
DownloadAntragsformular Anpassung von Leistungkontrollen (PDF, 405 KB)vertical_align_bottom
DownloadCheckliste Arztzeugnis (PDF, 140 KB)vertical_align_bottom
Merkblatt Antrag Leistungskontrollen
DownloadMerkblatt zum Antrag Anpassung Leistungskontrollen (PDF, 164 KB)vertical_align_bottom